Personalausweis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Personalausweis beantragen.
    Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

    • er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist oder
    • Eintragungen -mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift und Größe- unrichtig werden.

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde stellen.

    Antragstellungen sind auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schöneck

    Zur Verbesserung der Dienstleistungen im Bürgerservice ist ein " Self-Service-Terminal" vor dem Bürgerbüro installiert worden. Dieses Terminal ermöglicht es Ihnen ein biometrisches Lichtbild, Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift selbst zu erfassen. Diese Daten werden sicher an das Bürgerbüro übermittelt und zur Beantragung von Ausweisdokumenten verwendet.

    Wer diesen Service nutzen und auf das Mitbringen von Passfotos verzichten möchte, kann ihn für eine Gebühr von 8,00 Euro in Anspruch nehmen. Die Bezahlung ist zusammen mit den Gebühren für die Ausweisdokumente bequem am  Beratungsplatz in bar oder per Kartenzahlung möglich. Die mit dem Terminal erstellte biometrische Aufnahme wird nur für die Antragstellung der Passdokumente genutzt. Eine Herausgabe als Bild oder Datei ist nicht möglich.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis, gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • biometrietaugliches Lichtbild
  • Welche Gebühren fallen an?

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende