Amtliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II

Bauleitplanung der Gemeinde Schöneck

Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II“

im Ortsteil Kilianstädten

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöneck hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 den Beschluss zur  Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II“ gemäß § 2 (1) BauGB und am 13.04.2021 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird hiermit durchgeführt.

Das Plangebiet ist aus dem als Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 03.05. bis einschließlich 04.06.2021 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Innerhalb der Auslegungsfrist können die Planunterlagen während den allgemeinen Dienststunden im Technischen Rathaus der Gemeinde Schöneck, Herrnhofstraße 7, Zimmer 15, eingesehen werden. Während des o. g. Zeitraumes können Anregungen zu Protokoll gegeben oder in Schriftform eingereicht werden.

Die allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:

Montag, Dienstag und Donnerstag

8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr

Mittwoch

8.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr

Freitag

8.00 bis 12.00 Uhr

Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter 06187/95620-302. Die Anregungen zur Bauleitplanung können auch telefonisch zur Niederschrift eingebracht werden.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll am Ostrand der Gemarkung Kilianstädten ein Gewerbegebiet ausgewiesen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig. 

Die Verfahrensunterlagen können ab dem 03.05.2021 unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ heruntergeladen werden.

Schöneck, den 15.04.2021

Für den Gemeindevorstand

Der Gemeinde Schöneck

Cornelia Rück

Bürgermeisterin

  Anlage zur Amtl. Bekanntmachung-Aufst. und 1-Auslegung-2021-04-15

Amtliche Bekanntmachung als (.PDF)
  Amtliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II