„Alteisen, Bratpfannen, Waschmaschinen…!“

Doch Vorsicht vor einer zu schnellen und sorglosen Entsorgung ausgedienter Geräte. Elektro- und Elektronikgeräte sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch ihre Lebensdauer ist begrenzt. Ist etwa die Waschmaschine endgültig defekt, so verwandelt sich der unentbehrliche Haushaltshelfer in problematischen Elektroschrott. Der enthält neben wertvollen, bei sachgemäßer Behandlung wiederverwendbaren Bestandteilen, viele umwelt- und gesundheitsgefährdende Schadstoffe wie Cadmium, Blei oder Quecksilber und darf deshalb nicht über den Hausmüll entsorgt werden. 

Da kommt der Schrottsammler doch gerade recht, um die lästigen Abfälle zu entsorgen. Doch Vorsicht: elektrische bzw. elektronische Altgeräte dürfen ausschließlich vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, dem Vertreiber oder Hersteller sowie deren Beauftragte gesammelt bzw. zurückgenommen werden. Kann der Schrottsammler also keine Beauftragung vorweisen, handelt er gesetzwidrig und darf daher auf keinen Fall in seinem Tun unterstützt werden, da diese eingesammelten Geräte oft unter Missachtung von Arbeits- und Umweltschutzbedingungen illegal ausgeschlachtet und exportiert werden. Wer sich aber an die Vorschriften hält, reduziert die illegalen Müllläger hierzulande und in der Dritten Welt und leistet einen wertvollen Beitrag zu Umwelt- und Ressourcenschutz. 

Übrigens: auch den „normalen“ Schrott darf man nicht jedem Sammler mitgeben. Abfälle aus Privathaushalten unterliegen der sogenannten „Überlassungspflicht“ an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger: Landkreise, Städte, Zweckverbände. Das ist wichtig, weil einige Abfälle, wie z.B. Metalle zu einem guten Preis verkauft werden können, was sich wiederum positiv auf die Höhe der Müllgebühren auswirkt. Will ein Sammler Abfälle aus privaten Haushalten einsammeln, muss er das seit dem 1.Juni 2012 nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz bei seiner zuständigen Abfallbehörde (in Hessen sind das die Regierungspräsidien) anzeigen. Diese entscheidet dann, ob die Sammlung toleriert werden kann, oder untersagt werden muss. 

Fazit: E-Schrott darf ausschließlich von der Kommune eingesammelt oder vom Händler zurückgenommen werden. „Normaler Schrott“ gehört im Regelfall zum Sperrmüll und sollte entweder über die kommunale Sammlung oder auf dem Recyclinghof entsorgt werden. Innerhalb der Gemeinde Schöneck werden die Elektroaltgeräte kostenlos vor der Haustür nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 06051 / 97 10 33 33 3 von der Firma Aqua abgeholt.