Mülltonnen-Deckel müssen geschlossen sein

Warum muss der Mülltonnen-Deckel geschlossen sein?

Abfallsammelbehälter dürfen nur so weit gefüllt werden, dass sich ihre Deckel schließen lassen. So gibt es die Abfallsatzung der Gemeinde Schöneck vor. Trotzdem sind die Mülltonnen immer häufiger überfüllt. Die Deckel stehen weit auf. Solche überladenen Tonnen haben durchaus zur Folge, dass sich Teile des Unrats beim Leerungsvorgang auf die Straße oder gar den Müllwerker ergießen. Diese Abfälle müssen dann notgedrungen von den Müllwerkern aufgelesen werden, was ebenso unhygienisch wie zeitraubend ist. Zusätzlich besteht beim Einkippen des Behälters die Gefahr, dass der Deckel abgerissen oder beschädigt wird.

Des Weiteren wird die Arbeitssicherheit beeinträchtigt, denn z.B. der Restmüll kann ziemlich scharfkantig oder spitz sein und stellt so ein erhebliches Verletzungsrisiko dar. Offen stehende Mülltonnen ziehen außerdem Ungeziefer an und Geruchsbelästigungen für Passanten und Nachbarn können entstehen.

Abfall darf auch nicht in die Tonne gepresst oder eingestampft werden, weil er so bei der Leerung gar nicht oder nur mittels Gewalteinwirkung aus der Tonne rutscht.

Abfall neben die volle Mülltonne stellen – Ist das erlaubt?

Wenn der Abfall nicht mehr in die Mülltonne passt, da diese voll ist, darf dieser nicht neben die Tonne gestellt werden.

Sollte die Mülltonne hin und wieder nicht ausreichen, kann der Müll samstags auf der Kleinmüllsammelstelle der Gemeinde Schöneck abgegeben werden. Restmüll pro 120 Liter Sack für 7,00 Euro und Grün-/Gartenabfälle je angefangene 50 kg für 4,00 Euro. Die Abgabe von Papier, Pappe und Kartonage ist kostenfrei. Ist der Müllbehälter regelmäßig überfüllt, sollte ein größeres oder ein weiteres Abfallgefäß vom Hauseigentümer bei der Gemeinde Schöneck, Abfallwirtschaft beantragt werden.

Wenn der zur Straßenreinigung Verpflichtende die Verunreinigung durch Abfallgefäße, Müllsäcke, bereitgestellte sperrige Abfälle oder sonstige Ursachen im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung nicht beseitigt, kann laut Abfallsatzung der Gemeinde Schöneck ein Bußgeld verhängt werden.

Deshalb machen Sie vor jeder Abfuhr den Tonnen-Check:

  • Steht die Tonne rechtzeitig bis 06:00 Uhr morgens oder bereits am Vorabend zur Leerung bereit?
  • Gibt es Terminverschiebungen wegen eines Feiertages?
  • Steht die Tonne gut sichtbar am Straßenrand?
  • Ist der Tonnendeckel geschlossen?
  • Ist die Tonne richtig befüllt?

weiterführende Informationen: