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Bewerbungsfrist für das Schöffenamt

Schöffen sind ehrenamtliche Richter an den Straf- und Jugendgerichten, die den Berufsrichtern zur Seite stehen. Sie sind fester und wichtiger Bestandteil der Strafprozessordnung in Deutschland. Indem sie ohne juristische Vorkenntnisse, aber mit Alltagserfahrungen und dem oft genannten „gesunden Menschenverstand“ an die Verhandlungen herangehen, tragen sie erheblich dazu bei, dass Urteile wirklich im Namen des Volkes gesprochen werden.

Für die ehrenamtlichen „Richter ohne Robe“ ist eine juristische Vorbildung nicht nötig. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Viele weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten:
www.schoeneck.de,  www.schoeffenwahl2023.de oder www.schoeffenwahl.de .           

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für dieses bedeutende Amt bei der Gemeindeverwaltung bewerben noch bis zum 5. April 2023 bewerben.