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Büdesheim sucht eine/n neuen Ortsgerichtsschöffin/Ortsgerichtschöffen

Zum/zur Ortsgerichtsschöffin/-schöffen dürfen nur Personen ernannt werden, die im jeweiligen Ort ihren Wohnsitz haben, Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und rechtschaffen sind. Bewerber/innen sollten weder als Rechtsanwalt noch Notar zugelassen sein und vor allem Erfahrung mit Schätzung von Grundstücken haben.

Ein Ortsgerichtsschöffe scheidet aus seinem Amt aus, deshalb sucht die Gemeinde Schöneck für den Ortsgerichtsbezirk II Büdesheim eine/n Nachfolger/in.

Wer an diesem bedeutendem Ehrenamt Interesse hat, kann seine Bewerbung bis zum 31. März 2023 bei der Gemeindeverwaltung Schöneck abgeben.

 

C. Rück
Bürgermeisterin

Schöneck, den 16.02.2023