Haushalt & Finanzen

Aktueller Stand der Finanzen

Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Die sich aus dem Finanzstatusbericht ergebende Bewertung der Gemeinde ist in die Berichtspflicht einzubeziehen. Mit diesem Bericht soll eine möglichst frühzeitige Prognose des zu erwartenden Jahresergebnisses für das laufende Haushaltsjahr abgegeben werden.

Die Prognosen basieren auf einer unterjährigen Finanzdatenauswertung. Dazu wurde der Haushaltsansatz 2023 unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte aus den vergangenen vier Jahren periodisch verteilt und mit den bereits verausgabten bzw. gebundenen Mitteln per April verglichen. Die hieraus ermittelten mathematischen Prognosewerte und daraus resultierenden Abweichungen zu den Planwerten werden den Budgetverantwortlichen zur Kenntnis gebracht. 

Mit Stand des Monats April 2023 wird mit einem prognostizierten Jahresergebnis in Höhe von -1.196.122 Euro gerechnet (je Einwohner -101 Euro). Das bedeutet gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung in Höhe von -1.482.385 Euro eine Abweichung von 286.263 Euro bzw. -19%.

Mit Änderung der GemHVO zum 14.09.2021 sind in den Bericht produktorientierte Ziele und Kennzahlen einzubeziehen. Diese Ziele und Kennzahlen sind nach den örtlichen Steuerungsbedürfnissen für die wesentlichen Produkte zu bestimmen. Dies hat noch zu erfolgen und kann im beigefügten Bericht noch keine Anwendung finden. 


Haushaltsplan 2023

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung vom 02.03.2023 über den Haushaltsplan für das Jahr 2023 beschlossen. Die finanzielle Lage der Gemeinde Schöneck ist derzeit als angespannt anzusehen und auf die Erleichterungen des Finanzplanungserlasses muss zurückgegriffen werden. Dennoch erfreut es uns, dass wir alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, wie den Bau einer Flüchtlingsunterkunft, eines Feuerwehrgerätehauses und eines Kindergartens, als auch die hohe Baukostensteigerung bei der bereits begonnenen Erweiterung der Gruppenkläranlege, umsetzen können und derzeit ausschließlich eine Erhöhung der Gewerbesteuer um 20 Prozentpunkte planen.

  • lesen Sie mehr

    Ergebnishaushalt 2023

    Die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 sieht einen Fehlbetrag von 1.493.825 € im ordentlichen Ergebnis und einen Überschuss von 11.440 € im außerordentlichen Ergebnis vor. Der Bestand der Rücklagen per 31.12.2021 liegt bei 1.748.766.92 € im außerordentlichen Ergebnis und bei 3.287.299,60 € im ordentlichen Ergebnis.

    Der Jahresabschluss für das Jahr 2022 befindet sich derzeit in Aufstellung. Die wesentlichen Abschlussbuchungen, wie Abschreibungen, sind bereits erfolgt. Den Hochrechnungen nach, werden die ordentlichen und außerordentlichen Rücklagen per 31.12.2021 nicht zum Ausgleich von Fehlbeträgen benötigt und können gem. § 25 (2) GemHVO in voller Höhe zur Deckung von Fehlbeträgen für den Planungszeitraum ab 2023 vorgehalten werden.

    Die Gemeinde Schöneck kann den zum 31.12.2023 geplanten Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis durch Inanspruchnahme der außerordentlichen Rücklage per 31.12.2020, siehe Finanzplanungserlass vom 14. Oktober 2022, fast vollumfänglich decken.

    Der nach Verrechnung verbleibende Fehlbetrag von 206.873,64 € kann durch das Heranziehen der ordentlichen Rücklage per 31.12.2021 ausgeglichen werden. Die Ergebnisplanung für das Jahr 2023 gilt als ausgeglichen.

    Mittelfristige Ergebnisplanung

    Für den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung besteht, gemäß Finanzplanungserlass vom 14. Oktober 2022, keine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts, wenn für den Planungszeitraum insgesamt der Ergebnishaushalt als ausgeglichen gilt i.S.v. § 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO.

    Nach der Ergebnisplanung gem. § 101 HGO wird im Planungszeitraum ein Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis von insgesamt 417.615,62 € und ein Überschuss im außerordentlichen Ergebnis von 53.297,53 € erwartet.

    Dem Fehlbedarf stehen die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren in Höhe von 3.287.299,60 € und die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren zum 31.12.2020 in Höhe von 1.286.951,36 € (insgesamt 4.574.250,96 €) zur Verfügung. Die mittelfristige Ergebnisplanung kann durch Heranziehung der außerordentlichen Rücklage zum 31.12.2020 und der ordentlichen Rücklage zum 31.12.2021 als ausgeglichen gesehen werden.

    Finanzhaushalt 2023

    Gemäß § 3 Abs. 2 GemHVO soll der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das Sondervermögen Hessenkasse geleistet werden können.

    Der Finanzhaushalt für das Jahr 2023 weist auf Grundlage des § 3 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO einen Fehlbedarf von 1.565.935 € aus.

    Die vorläufige Finanzrechnung für das Jahr 2022 zeigt einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 2.439.314,69 € auf. Die liquiden Mittel liegen bei 7.671.140,78 €, wovon gem. Muster 3 zu Hinweis Nr. 6 zu § 106 HGO eine bereinigte freie Liquidität in Höhe von 3.278.346,00 € zur Verfügung steht.

    Unter der Berücksichtigung der ungebundenen Liquidität zum 31.12.2022 kann der Finanzhaushalt für das Planjahr 2023 als ausgeglichen angesehen werden.

    Die Gemeinde Schöneck kann zudem die Liquiditätsreserve gem. § 106 HGO unter Berücksichtigung der liquiden Mittel per 31.12.2022 bilden. 

    Mittelfristige Finanzplanung

    Im Finanzplanungszeitraum muss die Gesamtsumme der Zahlungsmittelflüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit zuzüglich der zweckgebundenen Einzahlungen zur ordentlichen Tilgung von Investitionskrediten mindestens so hoch sein wie die Gesamtsumme der jahresbezogen geplanten ordentlichen Tilgungen von Investitionskrediten. Hier ergibt sich zum Ende des Planungszeitraums ein Saldo von - 943.758,77 €. Die mittelfristige Finanzplanung gilt mithilfe der ungebundenen Liquidität per 31.12.2022 in Höhe von 3.278.346,00 € als ausgeglichen. 

    Die Gemeinde Schöneck verfügt über ausreichend liquide Mittel, um die zu erwartenden negativen Zahlungsmittelbestände bzw. die Inanspruchnahme von überjährigen Liquiditätskreditbedarfen bis zum 31.12.2026 zu vermeiden. 

Jahresabschluss

(letzter geprüfter Abschluss durch das Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises ist der Abschluss 2018. Derzeit finden Prüfungen zum Jahresabschluss 2019 statt)

Kontakt

Keine Mitarbeitende gefunden.

Interaktiver Haushalt

Mehr lesen