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Landtagswahlen

Landtagswahlen


Landtagswahl 2023 08.10.2023


 Ergebnis der Landtagswahl


Am 8. Oktober 2023 findet die Wahl zum 21. Hessischen Landtag statt. Der Wahltag wurde nach der Verordnung der Hessischen Landesregierung am 13.02.2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen bekannt gemacht.

Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt werden; d.h. 55 Abgeordnete werden im Wahlkreis und 55 Abgeordnete aus Landeslisten gewählt. Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme – der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl – kombiniert werden. Daher haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, eine "Wahlkreisstimme" für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine "Landesstimme" für die Wahl einer Landesliste. Es besteht keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben. Wird nur die Wahlkreisstimme oder nur die Landesstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig. Nach dem Landesstimmergebnis richtet sich die Zahl der Sitze, die auf die Parteien und Wählergruppen im Land insgesamt entfällt. Die Listen sind starr, die Wählerinnen und Wähler können die von den Parteien festgelegte Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber nicht beeinflussen.

Bei der Sitzverteilung werden nur solche Landeslisten berücksichtigt, die mindestens 5 % der abgegebenen gültigen Landesstimmen erhalten haben (Sperrklausel).


Sie haben folgende Möglichkeiten die Briefwahlunterlagen zu beantragen:

 Ihr Anliegen Wie geht das? 
Briefwahlunterlagen ohne Kontakt/ohne Vorsprache zugeschickt bekommen


  • Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post/Fax/E-Mail an das Wahlamt senden oder
  • formlosen Antrag per Post/Fax/E-Mail unter Angabe von Familienname, Vornamen, vollständiger Anschrift und Geburtsdatum an das Wahlamt senden
Briefwahlunterlagen persönlich beantragen zum Mitnehmen oder vor Ort Wählen



Bitte beachten Sie:

  • Ausweisdokument zum Termin mitbringen!

  

WAHLBERECHTIGUNG UND WÄHLBARKEIT

Wahlberechtigt zur Landtagswahl sind

  • alle Deutschen,
  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz im Land Hessen haben. Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz. Wahlberechtigt ist bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen auch, wer keinen Wohnsitz, aber seit mindestens
    6 Wochen vor dem Wahltag seinen dauernden Aufenthalt im Lande Hessen hat.

Wählbar zur Landtagswahl sind

  • alle Wahlberechtigten,
  • die am Wahltag (mindestens) 18 Jahre alt sind und
  • seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen haben.

Rechtzeitig vor der Wahl werden alle Wahlberechtigten mittels Wahlbenachrichtigung über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis informiert. Vor dem Wahltag besteht die Möglichkeit das Wählerverzeichnis einzusehen, es wird im Rathaus im Zeitraum 18. bis 22. September 2023 zur Einsichtnahme bereitgehalten. Sollten Personen nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sein, aber glauben wahlberechtigt zu sein, besteht die Möglichkeit, die Eintragung ergänzen zu lassen. Auch falsche oder unvollständige Angaben im Wählerverzeichnis können berichtigt werden. Ein Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

Am Wahltag sind die Wahllokale von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Ihr zugeordnetes Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Wahllokale befinden sich in der Regel in der Nähe Ihrer Wohnung. Bringen Sie bitte zum Wählen Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Zusätzlich sollte auch der Personalausweis oder der Reisepass bereitgehalten werden, da der Wahlvorstand deren Vorlage verlangen kann. Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlvorstand einbehalten. Falls die Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen wurde, ist es auch möglich, im zugeordneten Wahllokal ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie im Wählerverzeichnis stehen und einen amtlichen Ausweis bereithalten.

Am Wahltag können Sie nun in Ihrem zugeordneten Wahllokal wählen. Sollte Ihnen eine Stimmabgabe in ihrem „zuständigen“ Wahllokal am Wahltag nicht möglich sein, besteht alternativ die Möglichkeit, vor dem Wahltag einen Wahlschein zu beantragen und die Stimmen in einem anderen Wahllokal Ihres Wahlkreises oder mittels Briefwahl abzugeben.

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