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Seniorenpass
Seniorenpass
Der Schönecker Seniorenpass kann von Schönecker Bürgerinnen und Bürgern ab einem Alter von 60 Jahren beantragt werden, deren monatliches Einkommen unter der Einkommensgrenze nach § 85 SGB X II liegt. Der jeweils für zwölf Monate gültige Seniorenpass berechtigt zu Vergünstigungen bei allen Angeboten der Schönecker Seniorenberatung:
- Seniorenfahrten und jährliche Seniorenreise (50 % auf den Veranstaltungs-/Reisepreis)
- Seniorenveranstaltungen (50 % auf den Veranstaltungspreis)
- Gemeindebücherei (50 % auf den Jahresbeitrag)
- für Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren, deren Einkommen die Grenzen nach § 85 SGB X II nicht übersteigt.
Die Anmeldeformulare zur Beantragung des Schönecker Seniorenpasses erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger bei der Seniorenberatung im Rathaus Büdesheim oder hier:
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