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Steueramt
Steueramt
Dienstleistungen:
Abfallgebühren
Hier erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Kosten für die Abfallentsorgung in unserer Gemeinde. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Größe und Anzahl der Abfallbehälter.
Sie finden auf der Homepage auch Informationen zu Änderungsmöglichkeiten und die entsprechenden Formulare. Bitte die Formulare an abfall@schoeneck.de senden.
Die Abfallgebühr wird vierteljährlich zum 15.02, 15.05, 15.08 und 15.11 fällig.
Externe Links:
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer für alle Unternehmen und Selbstständigen in unserer Gemeinde.
Die Grundlage für die Gewerbesteuer ist der sogenannte Gewerbesteuermessbescheid, den das Finanzamt erstellt.
Die Gewerbesteuer wird wie folgt berechnet:
Messbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer
Der Hebesatz kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Die Gewerbesteuer wird vierteljährlich zum 15.02, 15.05, 15.08 und 15.11 fällig.
Grundsteuer A / B
Die Grundsteuer wird in unserer Gemeinde in zwei Arten unterschieden: Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen und Grundsteuer B für bebaute oder unbebaute Grundstücke.
Die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der sogenannte Grundsteuermessbescheid, den das Finanzamt erlässt.
Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet:
Messbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer
Der Hebesatz kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Die Grundsteuer wird vierteljährlich zum 15.02, 15.05, 15.08 und 15.11 fällig.
Hundesteuer An- und Abmeldung
Über diesen Service können Sie Ihren Hund bequem an- oder abmelden. Die Anmeldung eines gefährlichen Hundes ist derzeit noch nicht online möglich. Sie finden hier alle nötigen Antragsformulare, Hundesteuersatzung, Informationen zur Höhe der Steuer sowie Hinweise zu Fristen und erforderlichen Unterlagen.
Die Steuer beträgt jährlich
für den ersten Hund 84,00 €,
für den zweiten Hund 114,00 €,
für jeden weiteren Hund 144,00 €,
für einen gefährlichen Hund 700,00 €.
Die Hundesteuer ist einmal jährlich zum 01.07 für den Zeitraum 01.01. – 31.12. eines Jahres fällig.
Externe Links:
Spielapparatesteuer
Wer Geld- oder Unterhaltungsspielgeräte aufstellt, muss diese anmelden und die Spielapparatesteuer entrichten. Hier erhalten Sie Details zur Abgabefristen sowie, die erforderlichen Formulare.
Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen und bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres, die errechnete Steuer an die Gemeindekasse zu entrichten.
Externe Links:
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
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