amtliche bekanntmachung

Besetzung des Schiedsamtes in Schöneck I (Kilianstädten/Oberdorfelden) Wahl einer Schiedsperson

Aufgrund des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) vom 23.  März 1994 (GVBI. 1 S. 148 ff) ist die bevorstehende Wahl einer Schiedsperson bekannt zu machen.

Personen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben, bewerben sich bitte bis zum

30.06.2025

beim Gemeindevorstand der Gemeinde Schöneck, Herrnhofstraße 8, 61137 Schöneck, schriftlich.  Aus der Bewerbung müssen Name und Vorname, Geburtstag und -ort, Beruf sowie der Wohnort und die Straße hervorgehen.

Bewerben können sich Personen, die in Schöneck-Kilianstädten oder Oberdorfelden wohnen, da für diese Ortsteile die Schiedsperson von der Gemeindevertretung zu wählen ist. 

Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Hinweis: Gemäß § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes kann bzw. soll das Amt nicht bekleiden:

  • wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
  • eine Person für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde
  • wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar

bestellt ist

  • wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt
  • wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des deutschen Richtergesetzes) oder das Amt

der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als

Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter tätig ist.

In das Amt soll nicht berufen werden, wer

  1. bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird
  2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt
  3. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Schöneck, 04.06.2025

 

Wacker              

Bürgermeisterin