Lärm muss nicht immer sein!

An Werktagen, also von Montag bis Samstag, dürfen in Wohngebieten Rasenmäher und andere Arbeitsgeräte, wie z.B. Kreissägen, Bohrmaschinen, Heckenscheren usw. von 07:00 bis 20:00 Uhr benutzt werden. Laubbläser und Laubsammler sowie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor dürfen nur von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr benutzt werden.

Sind diese Geräte jedoch mit dem Europäischen Umweltzeichen als umweltschonende Geräte gekennzeichnet, dürfen sie ebenfalls von 07:00 bis 20:00 Uhr benutzt werden. An Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung von Rasenmähern und anderen Arbeitsgeräten im Freien verboten.

 Grundsätzlich soll sich jeder so verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm belästigt und beeinträchtigt werden. Gegenseitige Rücksichtnahme, Einhaltung der üblichen Ruhezeiten und Vermeidung von unnötigem Lärm sind noch immer der beste Weg, um Lärmbelästigungen und daraus resultierende Nachbarschaftsstreitigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen.

Zur besseren Übersicht der Ruhezeiten der einzelnen Maschinen dient die unten aufgeführte Tabelle.

Maschinen und Geräte

werktags von 20 Uhr bis 7 Uhr

werktags von 7 Uhr bis 9 Uhr

werktags von 13 Uhr bis 15 Uhr

werktags von 17 Uhr bis 7 Uhr

sonn- und feiertags (ganztägig)

Baustellenkreis- sägemaschine

X

 

 

 

X

Beton- und Mörtelmischer

X

 

 

 

X

Bohrgerät

X

 

 

 

X

Förder- und Spritzmaschine für Beton und Mörtel

X

 

 

 

X

Förderband

X

 

 

 

X

Freischneider

X

X

X

X

X

Fugenschneider

X

 

 

 

X

Grabenfräse

X

 

 

 

X

Grader

X

 

 

 

X

(< 500 Kilowatt)

 

 

 

Gras-o. Rasentrimmer/Gras-kantenschn. (m.Verbrennungsm.)

X

X

X

X

X  

Rasentrimmer/Rasenkanten-schn. (o. Verbrennungs-motor)

X

 

 

 

X

Heckenschere

X

 

 

 

X

Hochdruckwasser- strahlmaschine

X

 

 

 

X

Hydraulikhammer

X

 

 

 

X

Kehrmaschine

X

 

 

 

X

Kompressor

X

 

 

 

X

(<350 Kilowatt)

Kraftstromerzeuger

X

 

 

 

X

Laubbläser

X

X

X

X

X

Laubsammler

X

X

X

X

X

Mobilkran

X

 

 

 

X

Motorhacke

X

 

 

 

X

(< 3 Kilowatt)

Muldenfahrzeug

X

 

 

 

X

(<500 Kilowatt)

Planiermaschine

X

 

 

 

X

(<500 Kilowatt)

Rasenmäher

X

 

 

 

X

Schneefräse   (selbstfahrend, ausgenommen Anbaugeräte)

X

 

 

 

X

Schredder / Zerkleinerer

X

 

 

 

X

tragbare Motorkettensäge

X

 

 

 

X

Transportbetonmischer

X

 

 

 

X



Verdichtungsmaschine in der Bauart von:

 

 

 

 

 

sVibrationswalzen und nicht vibrierende Walzen, Rüttelplatten und Vibrationsstampfer

X

 

 

 

X

Explosionsstampfer

X

 

 

 

X

Vertikutierer

X

 

 

 

X

Wasserpumpe

(nicht für Unterwasser-betrieb)

X

 

 

 

X

Keine Mitarbeitende gefunden.