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Beginn des 2. Bauabschnitts der Sanierung der L 3009 ab dem 08.12.2025
Im Rahmen dieses Bauabschnittes wird zudem im Bereich Otto-Hahn-Straße ein neuer Kreisverkehr errichtet, der künftig zur Entlastung des Verkehrs und zu einer verbesserten Anbindung im Gewerbegebiet beitragen soll. Da die Zufahrt in das Gewerbegebiet Nord I durch den Bau des Kreisverkehrs dort nicht möglich ist, wird die Zu- und Abfahrt für dieses Gebiet über die im 1. Bauabschnitt fertig gestellte L 3009 von/nach Nidderau erfolgen.
Ein Durchgangsverkehr durch das Gewerbegebiet ist jedoch ausdrücklich untersagt. Die Ordnungspolizei wird die Einhaltung dieser Regelung konsequent überwachen und entsprechende Kontrollen durchführen. Anliegerverkehr in das Gewerbegebiet aus der Ortslage Kilianstädten ist erlaubt; allerdings kein Schwerlastverkehr.
Für den überregionalen Verkehr gilt unverändert die eingerichtete Umleitung über die B 45, B 521 und L 3008. Verkehrsteilnehmende werden gebeten, der ausgeschilderten Umleitungsstrecke zu folgen.
Die Gemeinde Schöneck bittet um Verständnis für die Einschränkungen während der Bauphase, die voraussichtlich ca. 9 Monate dauern wird.



