Wahlen

Informationen zur Kommunalwahl 2026

Allgemeine Informationen

Bei den allgemeinen Kommunalwahlen wird in der Gemeinde Schöneck der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises, die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindevertretung und in den Ortsteilen Büdesheim, Kilianstädten und Oberdorfelden die Mitglieder des jeweiligen Ortsbeirates gewählt. 

Zeitgleich finden für die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner Wahlen der Vertreterinnen und Vertreter des Ausländerbeirats statt. 

Sofern mindestens zwei Listen zugelassen sind, werden die Wahlen nach den Grundsätzen einer mit Elementen der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl durchgeführt. Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind.  

Für die Wahl zum Kreistag sind das 87 Stimmen, für die Gemeindevertretung 37 Stimmen, für die Wahl der Ortsbeiräte Büdesheim, Kilianstädten und Oberdorfelden jeweils 7 Stimmen und für die Wahl des Ausländerbeirats ebenfalls 7 Stimmen. Die Wahlberechtigten können dabei an Bewerberinnen und Bewerber bis zu drei Stimmen vergeben (Kumulieren), die Stimmen auf verschiedene Wahlvorschläge verteilen (Panaschieren), aber auch Wahlvorschläge unverändert annehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten kombinieren. 

  • Fristen und Termine

    15.03.2008
    Letzter Geburtstermin für die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)

    01.02.2026
    Beginn der maßgebenden Zeitspanne für das Innehaben einer Wohnung oder den dauernden Aufenthalt in Schöneck - 6 Wochen (aktives Wahlrecht)

    01.02.2026
    Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis

    02.02.2026
    Frühester Tag zur Ausgabe von Wahlscheinen - BRIEFWAHL

    22.02.2026
    Letzter Tag für die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen

    23.02. bis 27.02.2026
    Bereithalten des Wählerverzeichnisses zur Einsichtnahme und Einspruchmöglichkeit gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit

    13.03.2026
    Letzter Tag für Wahlscheinanträge bis 13 Uhr - Briefwahl

    15.03.2026
    Wahltag, 08:00 bis 18:00 Uhr

    bis 15:00 Uhr - Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts der Briefwahlunterlagen

    bis 18:00 Uhr - spätester Zeitpunkt, zu dem Wahlbriefe beim Gemeindevorstand der Gemeinde Schöneck eingegangen sein müssen

  • Wahlberechtigung (Aktives Wahlrecht)

    Zu den Kommunalwahlen sind nach § 30 HGO die Personen wahlberechtigt, die am Wahltag 

    • Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) sind,
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens 6 Wochen in Schöneck mit Hauptwohnung gemeldet sind bzw. ihren dauernden Aufenthalt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Für die Wahl zu den Ortsbeiräten Büdesheim, Kilianstädten und Oberdorfelden gelten die gleichen Wahlrechtsvoraussetzungen. Allerdings muss die 6-Wochenfrist im jeweiligen Ortsbezirk erfüllt sein. 

    Für die Wahl des Ausländerbeirats sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner wahlberechtigt, die am Wahltag 

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens 6 Wochen in Schöneck mit Hauptwohnung gemeldet sind bzw. ihren dauernden Aufenthalt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 
  • Wählbarkeit (Passives Wahlrecht)

    Wählbar als Gemeindevertreterin oder Gemeindevertreter bzw. Ortsbeiratsmitglied sind nach § 32 HGO die Wahlberechtigten, die am Wahltag 

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens 3 Monaten in Schöneck bzw. für die Ortsbezirke in Büdesheim, Kilianstädten und Oberdorfelden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder ihren dauernden Aufenthalt haben.

    Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. 

    Wählbar als Mitglieder des Ausländerbeirats sind nach § 86 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde, die 

    • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    • seit mindestens 3 Monaten in Schöneck mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder ihren dauernden Aufenthalt haben.

    Zum Ausländerbeirat wählbar sind auch Deutsche, die

    • die Rechtstellung als ausländische Einwohnerinnen bzw. Einwohner im Inland erworben haben oder
    • zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.

    Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

  • Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigung

    Von Amts wegen werden in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 01.02.2026 (42. Tag vor der Wahl) bei der Meldebehörde gemeldet und am Wahltag wahlberechtigt sind. Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnsitzen im Sinne des Melderechts gilt der Ort des Hauptwohnsitzes als Wohnung.

    Die Wahlberechtigten werden spätestens am 22.02.2026 (21. Tag vor der Wahl) mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis informiert.

    Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, aber glauben wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt (wahlamt@schoeneck.de).

  • Briefwahl

    Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an Personen versandt, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Schöneck eingetragen sind. 

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Briefwahl online beantragen: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6435026

    Briefwahlbeantragung schriftlich

    Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen zu gegebener Zeit zugestellt wird, ist ein Briefwahlantrag abgedruckt. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden ihn unterschrieben per E-Mail (wahlamt@schoeneck.de), Fax oder per Post an das Wahlamt der Gemeinde Schöneck

    Bei der formlosen Beantragung sind folgende Angaben zwingend erforderlich:

    • Familienname, Vorname
    • Geburtsdatum
    • Wohnanschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort)
    • Unterschrift

    Es besteht zudem die Möglichkeit, persönlich die Unterlagen abzuholen und/oder vor Ort zu wählen. Hierfür richtet die Gemeinde Schöneck ab 02.02.2026 ein Briefwahllokal im Wahlbüro, Rathaus Kilianstädten, Herrnhofstr. 8, 61137 Schöneck ein. 

    Die Unterlagen dürfen durch eine andere Person nur abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt (hierfür genügt der Eintrag des Bevollmächtigten auf dem Antrag) und von der bevollmächtigten Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.

    Öffnungszeiten:

    • Montag von 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
    • Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Mittwoch von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    • Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Freitag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 
  • Wahltag 15.03.2026

    Die Wahllokale sind am Wahltag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Ihr Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung ersichtlich. Wenn Sie im Wahllokal wählen möchten, legen Sie dort bitte Ihre Wahlbenachrichtigung vor und halten ein Ausweisdokument bereit.

    Falls die Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen wurde, ist es möglich, im zugeordneten Wahlraum ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Voraussetzung dafür ist, dass die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist und ein gültiges Ausweisdokument bereitgehalten wird. 

    Bis 15:00 Uhr besteht die Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts der Briefwahlunterlagen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Wahlamt. 

    Bis spätestens 18:00 Uhr müssen die Wahlbriefe im Wahlamt eingegangen sein. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden. 

    Wahlbriefe können Sie in die Briefkästen der Rathäuser Kilianstädten und Büdesheim einwerfen. 

  • Wahllokale und Wahlbezirke

    Wahlbezirk 1Kindertagesstätte Bernaer ChausseeBernaer Chaussee 17, Büdesheim
    Wahlbezirk 2Kindertagestätte KirchgasseKirchgasse 15,
    Büdesheim
    Wahlbezirk 3Bürgertreff (Raum Anould)Richard-Wagner-Str. 5, Kilianstädten
    Wahlbezirk 4Bürgertreff (Großer Saal)Richard-Wagner-Str. 5, Kilianstädten
    Wahlbezirk 5Bürgertreff (Großer Saal)Richard-Wagner-Str. 5, Kilianstädten
    Wahlbezirk 6DorfgemeinschaftshausWeidenweg 3,
    Oberdorfelden 
  • Information zur Stimmvergabe

    Sie können alle Stimmen an verschiedene Bewerberinnen und Bewerber in verschiedenen Wahlvorschlägen vergeben - panaschieren - und dabei jeder Person auf dem Stimmzettel bis zu drei Stimmen geben - kumulieren - (X☐☐ oder XX☐ oder XXX).

    Sie können, wenn Sie nicht alle Stimmen einzeln vergeben wollen oder noch Stimmen übrig haben, zusätzlich einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste kennzeichnen. In diesem Fall hat das Ankreuzen der Kopfleiste zur Folge, dass den Bewerberinnen und Bewerbern des betreffenden Wahlvorschlags in der Reihenfolge ihrer Benennung so lange eine weitere Stimme zugerechnet wird, bis alle Stimmen verbraucht sind.

    Sie können einen Wahlvorschlag auch nur in der Kopfleiste kennzeichnen, ohne Stimmen an Personen zu vergeben. Das hat zur Folge, dass jede Person in der Reihenfolge des Wahlvorschlags so lange jeweils eine Stimme erhält, bis alle Stimmen vergeben oder jeder Person des Wahlvorschlags drei Stimmen zugeteilt sind.

    Falls Sie einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste kennzeichnen, können Sie auch Bewerberinnen und Bewerber in diesem Wahlvorschlag streichen; diesen Personen werden keine Stimmen zugeteilt.

    Weitere Informationen

    Landeswahlleitung Wahlen in Hessen

    Informationen zur Stimmvergabe

  • Bekanntmachungen und Pressemitteilungen

    Die Bekanntmachungen in wahlrechtlichen Angelegenheiten erfolgen gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Schöneck im Hanauer Anzeiger.

    Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge

    Kommunalwahl in Hessen 2026 Informationen zur Briefwahl und zu Musterstimmzetteln