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Hinweisgebersystem
Formular zur Meldung von Fehlverhalten und Verstößen
Nur wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden von unserer Verwaltung, unseren Beschäftigten und Bürgerinnen und Bürgern abwenden. Das Hinweisgebersystem ermöglicht es Beschäftigten sowie externen Hinweisgebenden, potenzielle Gesetzes- und Regelverstöße sowie Verstöße interner Vorgaben, die entweder bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, anonym zu melden. Zudem garantiert die Gemeinde Schöneck den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende,
Betroffene sowie die bei der Aufklärung des Hinweises beteiligten Personen. Darüber hinaus legen wir bei unserem Hinweisgebersystem Wert auf Fairness -
sowohl im Umgang mit Hinweisgebenden als auch mit Personen, die von einem Vorwurf betroffen sind. Dabei wird stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt und in
jedem Einzelfall geprüft, welche Konsequenzen geeignet, erforderlich und angemessen sind. Falls sie Hinweise auf entsprechende Verstöße im Zusammenhang mit der Gemeinde Schöneck wahrnehmen, können Sie diese anonym über das Kontaktformular übermitteln. Der Empfang und die Weiterverarbeitung der Hinweise werden über einen externen, neutralen Mittler realisiert. Somit kann die Anonymität des Hinweisgebenden stets gewahrt werden. Die Angabe einer Kontaktmöglichkeit ist verpflichtend.
Hinweis: Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems ist die rechtliche Verpflichtung unsererseits, welche sich aus der EU-Richtlinie ergibt. Datenschutzrechtlich bedeutet dies, dass die Verarbeitung gemäß Art.6 Abs.1 S.1 lit. c) EU-DSGVO erfolgt. Sobald die Bearbeitung Ihres Hinweises abgeschlossen ist, werden Ihre Daten umgehend unwiderruflich gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Kontaktdaten des Hinweisverwaltenden
„Kontakt über das Hinweisgebersystem
Auf unserer Internetseite haben Hinweisgebende die Möglichkeit, Hinweise gemäß HinSchG abzugeben. Die Wahrung der Datenschutzkonformität im Umgang mit Hinweisen stellt hohe Anforderungen an die verantwortliche Stelle. Neben einem breiten Schutzbereich für Hinweisgebende sieht das Gesetz zudem Schutzvorkehrungen vor, um Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen. Um diesen Schutz zuverlässig zu gewährleisten, haben wir unser Hinweisgebersystem an eine objektive externe Ombudsstelle ausgelagert. Die von Ihnen im Kontaktformular auf der Internetseite angegebene Daten werden direkt an unseren externen Partner zur Bearbeitung weitergeleitet und wir erhalten keinen Zugriff hierauf. Uns werden die Informationen im nächsten Schritt in pseudonymisierter Form, von der Ombudsstelle, zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems ist Art.6 Abs.1 S.1 lit. c) EU-DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG. Sobald die Bearbeitung Ihres Hinweises abgeschlossen ist, werden Ihre Daten umgehend unwiderruflich gelöscht.
Weitere Informationen über unseren Partner, die b-pi sec GmbH, finden Sie unter folgendem Link:
https://b-pisec.com/”
b-pi sec GmbH
Frankfurter Str. 2
65549 Limburg an der Lahn
Deutschland
E-Mail: whistleblowing@b-pisec.com
Tel.: +49 6431 902 91-0