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Die Ordnungsbehörde möchte die Bevölkerung aus gegebenem Anlass wiederholt auf Ihre Pflichten im Rahmen der Straßenreinigung hinweisen:
Bei der Verwaltung gehen fast täglich Beschwerden zu dieser Tatsache ein.
Es ist der Gemeindeverwaltung nicht möglich, immer wieder eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürger anzuschreiben, diese auf Ihre Pflicht hinzuweisen bzw. Abstimmungen untereinander zu regeln.
Deshalb möchten wir auf diesem Weg nochmals auf die gültige Satzung hinweisen, die während der Sprechzeiten im Rathaus Kilianstädten, Fachbereich-Bürgerservice/Ordnungsamt, eingesehen oder von der Homepage der Gemeinde unter www.schoeneck.de herunter geladen werden kann.
In der Satzung ist explizit geregelt, welche Durchführungsarten der Straßenreinigung bei den jeweils vorherrschenden Verhältnissen anzuwenden sind.
Besonders hinweisen möchten wir auf die Reinigungszeiten, die soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen) ein sofortiges Räumen notwendig machen, am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, und zwar in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis spätestens 18.00 Uhr und in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März bis spätestens 16.00 Uhr zu erfolgen haben.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung, denn die Reinigungspflicht hört nicht an der Haustür auf.
Wir möchten ergänzend darauf hinweisen, dass Verstöße gegen die Satzung eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Sorgen Sie mit uns gemeinsam für ein sauberes Schöneck!