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Hundesteuer - Hund anmelden
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schöneck- Hund anmelden
Hund anmelden
- Hund anmelden
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Was sollte ich noch wissen?
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schöneck
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr El Abbas El Amri
- Frau Louisa Herrmann
- Frau Elke Hofmann
- Frau Ina Schmidt
- Frau Manuela Vogt
- Frau Ute ZehStellv. Fachbereichsleitung