Ausbildung und Praktikum

Unsere Gemeinde - Deine Zukunft!


Eine qualifizierte Ausbildung ist ein unerlässlicher Baustein für den späteren Erfolg im Beruf. Die Gemeindeverwaltung Schöneck bietet jungen Menschen attraktive Ausbildungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Bereichen an. Für die Erledigung der vielfältigen Aufgaben im Dienst der Bürgerinnen und Bürger braucht sie gut ausgebildeten und motivierten Nachwuchs. Diese Aufgabe genießt hohe Priorität. 

Erfahrene Ausbilder vermitteln Ihnen die praktischen Inhalte der Ausbildung in den Fachbereichen in Zusammenarbeit mit den Berufsschulen. Unsere besondere Aufmerksamkeit richten wir auf das praxisorientierte Lernen und Arbeiten.

Ausbildung bei der Gemeinde Schöneck


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Praktikum bei der Gemeinde Schöneck

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  • Informationen zum Bewerbungsverfahren für ein Praktikum

    Bewerbungen für ein Schulpraktikum, Sozialpraktikum, Blockpraktikum etc. in der Verwaltung oder einer Kindertagesstätte sollten spätestens 3 Wochen vor Praktikumsbeginn vorliegen. Die Bewerbungen sind an den Fachbereich Zentrale Steuerung – Personalwesen zu richten.

    Bei einer ehren- oder hauptamtlichen Tätigkeit, also auch im Praktikum, in einer Kindertagesstätte, egal ob im erzieherischen oder auch im hauswirtschaftlichen Bereich, ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich. Dieses hat eine Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen. Weiterhin darf das Führungszeugnis zum Beginn des Praktikums nicht älter als 3 Monate sein. Das Führungszeugnis ist bei jeder Arbeit mit Kindern erforderlich.

    Für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses benötigen die Bewerber*innen jedoch unbedingt die schriftliche Zusage für den Praktikumsplatz und ein Schriftstück zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses. Ohne diese Unterlagen kann das erweiterte Führungszeugnis nicht beantragt werden.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in den einzelnen Einrichtungen, wie Rathäuser oder Kindertagesstätten keine unbegrenzte Anzahl von Praktika zur gleichen Zeit durchführen können.

    Wichtiger Hinweis
    Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der Bewerber in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.