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Schiedsämter
Informationen
Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde und wurden zur Entlastung der Gerichte zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten eingerichtet.
Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt. Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine seit über 180 Jahren bestehende und funktionierende Institution, die sich bewährt hat. Die Schiedspersonen sind nach ihrer Persönlichkeit zur Streitschlichtung besonders befähigt. Sie arbeiten streitschlichtend, geduldig und sachlich in unkomplizierter Atmosphäre. Es gelingt dadurch häufig, den sozialen Frieden wieder herzustellen und gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten, mit dem beide Seiten gut leben können.
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu denen eines gerichtlichen Verfahrens niedrig.
Welche Aufgaben haben die Schiedsämter?
- Verfahren, die nach § 1 Abs.1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung vor Klageerhebung einen Einigungsversuch erfordern. Im Einzelnen bedeutet dies, dass ein Schlichtungsverfahren durchzuführen ist bei Streitigkeiten über Ansprüche wegen
- der in § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelten Einwirkungen, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebes handelt,
- Überwuchses nach § 910 BGB,
- Hinüberfalls nach § 911 BGB,
- eines Grenzbaumes nach § 923 BGB
- der im Hessischen Nachbarrechtsgesetz geregelten Nachbarrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebes handelt
- weiterhin sind die Schiedsämter zuständig in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind
- sowie für sonstige bürgerliche Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, sofern sie nicht zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gehören oder an ihnen Behörden oder Organe des Bundes, der Länder oder der Gemeinden oder von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind
- weitere mögliche Streitsachen, die im Schlichtungsverfahren beigelegt werden können sind Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Diebstahl.
Welche Vorteile bietet das Verfahren vor dem Schiedsamt?
Ein vor Gericht erstrittenes Urteil führt nicht immer zu dem gewünschten Erfolg. Auch sind Gerichtsverfahren teurer. Das Schiedsamt ist der schnellere und günstigere Weg zu einer Einigung, bei der es keine Verlierer, sondern nur Gewinner gibt.
Weitere Informationen:
Externer Link: Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.
Kontakt
Schöneck I (Kilianstädten/Oberdorfelden)
E-Mail: Schiedsgericht-I@schoeneck.de
Schöneck II (Büdesheim)
E-Mail: Schiedsgericht-II@schoeneck.de