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Sterbefälle
Sterbefallanzeige
Der Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. Vorzulegen sind:
- Leichenschauschein,
- Personalausweis des Anzeigenden,
- Personalausweis des Verstorbenen,
- Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde bzw. Sterbeurkunde des erstverstorbenen Partners (ausländische Urkunden sind zu übersetzen)
Kontakt
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