Seniorenpass

Seniorenpass

Der Schönecker Seniorenpasses berechtigt zu Vergünstigungen bei allen Angeboten der Seniorenberatung:

  • Seniorenfahrten und jährliche Seniorenreise (50 % auf den Veranstaltungs-/Reisepreis)
  • Seniorenveranstaltungen (50 % auf den Veranstaltungspreis)
  • Gemeindebücherei (50 % auf den Jahresbeitrag
  • für Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren und die eine Einkommensgrenze von 690,- € (alleinstehende Person) oder 932,- € (Ehepaare) nach § 85 SGB X II nicht übersteigen.

Die Anmeldeformulare zur Beantragung des Schönecker Seniorenpass erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger bei der Seniorenberatung im Rathaus Büdesheim oder hier:




 

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