Gaststättenerlaubnis

Gaststättenerlaubnis (vorübergehend)

Die Online-Beantragung einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis ist derzeit nur möglich, wenn Sie sich mit einem Nutzer-Konto (Service-Konto-Hessen) anmelden.

Hierfür ist eine einmalige Registrierung unter Nutzerkonto Hessen - Anmeldung mit der Online-Ausweis-Funktion Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels erforderlich.

Mit diesem Nutzer-Konto können Sie ein wachsendes Angebot an weiteren Dienstleistungen von uns und anderen Anbietern in Anspruch nehmen (Beispiele unter https://service.hessen.de/html/Alle-Online-Services-3120.htm).