- Rathaus & Politik
- Aktuelles
- Service
- Verwaltung
- Politik
- Leben & Wohnen
- Kultur & Freizeit
Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde SchöneckDie Abfallsatzung ist seit 01.01.2017 in Kraft.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.