Lärmaktionsplanung (Bürgerbeteiligung)


An wen muss ich mich wenden?

Die Lärmkartierung erfolgt durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Für die Aufstellung der Lärmaktionspläne und der Bürgerbeteiligung sind die Regierungspräsidien in Hessen zuständig.

Zuständige Abteilungen