Abfallberatung

  • Leistungsbeschreibung

    Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?
    Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.

    Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden.

    Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

An die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schöneck

Sprechzeiten:

Mo., Mi. und Fr. von 08.00 –  12.00 Uhr,
Mi. von 15.00 – 18.00 Uhr,

Technisches Rathaus in Kilianstädten, Herrnhofstr. 7, Erdgeschoß Zimmer Nr. 3,
Tel: 06187 9562-309         
 Fax: 06187 9562-399
tel. Beratung auch außerhalb der Öffnungszeiten
E-Mail: info@schoeneck.de

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende