Straßenbeleuchtung: Störung melden


An wen muss ich mich wenden?

Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.

Tipp:

In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schöneck

Zuständig für die Störung der Straßenbeleuchtung ist der Netzbetreiber EAM GmbH & Co. KG

Hier geht es zur Störungsmeldung Straßenbeleuchtung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende