Abfall: Hausmüll entsorgen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (die kreisangehörige Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise ). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schöneck

    Eine App für die Müllabfuhrtermine 

    Jeder, der ein Smartphone besitzt, kann sich mit der neuen „www.mymuell.de“ App unkompliziert an die Bereitstellung der Behälter erinnern lassen – entweder am Abend vorher oder Früh am Abfuhrtag. Der Nutzer entscheidet selbst, wann er an welche Abfallgefäße erinnert werden möchte. Es müssen lediglich der Ort und die Straße eingegeben werden. Ferner befinden sich auf der Serviceseite weitere Informationen rund um den Bereich Abfallwirtschaft.
     Die App ist für den Bürger kostenlos und es bedarf keinerlei Eingabe von persönlichen Daten, Handynummern oder einer E-Mailadresse. Damit soll ein höchstmöglicher Datenschutz gewährleistet werden.

    Hier geht es zur Internetseite MyMüll.de




  • Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

  • Welche Gebühren fallen an?

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Sammlung und Entsorgung von Hausmüll/ Restabfall durch die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schöneck

    Abfallsatzung /-gebühren | Gemeinde Schöneck (schoeneck.de) 

  • Rechtsgrundlage

    Örtliche Satzungen der kreisangehörigen Gemeinden, der kreisfreien Städte und der Landkreise (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist die kreisangehörige Gemeinde, die kreisfreie Stadt beziehungsweise der Landkreis Ihres Wohnsitzes.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende