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Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).
Spezielle Hinweise für Gemeinde SchöneckFundtiere in der Gemeinde Schöneck
Was ist zu tun, wenn Sie ein Tier finden?
Immer wieder werden in der Gemeinde Schöneck Hunde, Katzen oder andere Heimtiere aufgefunden. Damit diese Tiere schnell versorgt und möglichst bald ihren Besitzerinnen oder Besitzern zurückgegeben werden können, bittet die Gemeinde um Ihre Unterstützung.
Für die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren besteht eine vertragliche Zusammenarbeit mit dem:
Tierzentrum Gelnhausen
Lützelhäuser Weg 15
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 916650Fundtiere können dort rund um die Uhr – auch an Wochenenden und Feiertagen – abgegeben werden.
Das Tierzentrum übernimmt die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Betreuung von aufgefundenen Klein- und Heimtieren im Sinne des Fundrechts. Hierzu gehören unter anderem die tiergerechte Unterbringung, notwendige tierärztliche Behandlungen sowie Schutzmaßnahmen, beispielsweise Impfungen.
Nach der Aufnahme wird umgehend versucht, die Eigentümerin oder den Eigentümer zu ermitteln. Zusätzlich veröffentlicht das Tierzentrum Fundtiere auf seiner Internetseite sowie in den sozialen Medien, um eine schnelle Rückführung zu ermöglichen.
Kann innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist keine Besitzerin oder kein Besitzer festgestellt werden, wird für das Tier ein geeignetes neues Zuhause gesucht.
Während der Öffnungszeiten können Fundtiere selbstverständlich auch bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Außerhalb der Öffnungszeiten sowie in dringenden Fällen empfiehlt die Gemeinde, sich direkt an das Tierzentrum Gelnhausen zu wenden. Dadurch ist sichergestellt, dass das Tier jederzeit schnell und fachgerecht versorgt werden kann.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren verantwortungsvollen Umgang mit Tieren.
Verfahrensablauf
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.
Spezielle Hinweise für Gemeinde SchöneckFundtiere in der Gemeinde Schöneck
Was ist zu tun, wenn Sie ein Tier finden?
Immer wieder werden in der Gemeinde Schöneck Hunde, Katzen oder andere Heimtiere aufgefunden. Damit diese Tiere schnell versorgt und möglichst bald ihren Besitzerinnen oder Besitzern zurückgegeben werden können, bittet die Gemeinde um Ihre Unterstützung.
Für die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren besteht eine vertragliche Zusammenarbeit mit dem:
Tierzentrum Gelnhausen
Lützelhäuser Weg 15
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 916650Fundtiere können dort rund um die Uhr – auch an Wochenenden und Feiertagen – abgegeben werden.
Das Tierzentrum übernimmt die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Betreuung von aufgefundenen Klein- und Heimtieren im Sinne des Fundrechts. Hierzu gehören unter anderem die tiergerechte Unterbringung, notwendige tierärztliche Behandlungen sowie Schutzmaßnahmen, beispielsweise Impfungen.
Nach der Aufnahme wird umgehend versucht, die Eigentümerin oder den Eigentümer zu ermitteln. Zusätzlich veröffentlicht das Tierzentrum Fundtiere auf seiner Internetseite sowie in den sozialen Medien, um eine schnelle Rückführung zu ermöglichen.
Kann innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist keine Besitzerin oder kein Besitzer festgestellt werden, wird für das Tier ein geeignetes neues Zuhause gesucht.
Während der Öffnungszeiten können Fundtiere selbstverständlich auch bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Außerhalb der Öffnungszeiten sowie in dringenden Fällen empfiehlt die Gemeinde, sich direkt an das Tierzentrum Gelnhausen zu wenden. Dadurch ist sichergestellt, dass das Tier jederzeit schnell und fachgerecht versorgt werden kann.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren verantwortungsvollen Umgang mit Tieren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
An wen muss ich mich wenden?
das Fundamt der jeweiligen Gemeinde
Spezielle Hinweise für Gemeinde Schöneck
Fundtiere in der Gemeinde Schöneck
Was ist zu tun, wenn Sie ein Tier finden?
Immer wieder werden in der Gemeinde Schöneck Hunde, Katzen oder andere Heimtiere aufgefunden. Damit diese Tiere schnell versorgt und möglichst bald ihren Besitzerinnen oder Besitzern zurückgegeben werden können, bittet die Gemeinde um Ihre Unterstützung.
Für die Unterbringung und Versorgung von Fundtieren besteht eine vertragliche Zusammenarbeit mit dem:
Tierzentrum Gelnhausen
Lützelhäuser Weg 15
63571 Gelnhausen
Telefon: 06051 916650
Fundtiere können dort rund um die Uhr – auch an Wochenenden und Feiertagen – abgegeben werden.
Das Tierzentrum übernimmt die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Betreuung von aufgefundenen Klein- und Heimtieren im Sinne des Fundrechts. Hierzu gehören unter anderem die tiergerechte Unterbringung, notwendige tierärztliche Behandlungen sowie Schutzmaßnahmen, beispielsweise Impfungen.
Nach der Aufnahme wird umgehend versucht, die Eigentümerin oder den Eigentümer zu ermitteln. Zusätzlich veröffentlicht das Tierzentrum Fundtiere auf seiner Internetseite sowie in den sozialen Medien, um eine schnelle Rückführung zu ermöglichen.
Kann innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist keine Besitzerin oder kein Besitzer festgestellt werden, wird für das Tier ein geeignetes neues Zuhause gesucht.
Während der Öffnungszeiten können Fundtiere selbstverständlich auch bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Außerhalb der Öffnungszeiten sowie in dringenden Fällen empfiehlt die Gemeinde, sich direkt an das Tierzentrum Gelnhausen zu wenden. Dadurch ist sichergestellt, dass das Tier jederzeit schnell und fachgerecht versorgt werden kann.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren verantwortungsvollen Umgang mit Tieren.

