amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Schöneck 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneck hat in ihrer Sitzung am 21.07.2022 den Beschluss zur Auslegung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II“ gemäß § 3 (2) BauGB gefasst.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB wird hiermit durchgeführt.

Das Plangebiet ist aus dem als Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

Die Unterlagen liegen in der Zeit

 

vom 24.10. bis einschließlich 24.11.2022

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Innerhalb der Auslegungsfrist können die Planunterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Technischen Rathaus der Gemeinde Schöneck, Herrnhofstraße 7, Zimmer 15, eingesehen werden. Während des o. g. Zeitraumes können Anregungen zu Protokoll gegeben oder in Schriftform eingereicht werden. Die Anregungen zur Bauleitplanung können auch telefonisch zur Niederschrift eingebracht werden.

 

Die allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:

- Montag, Dienstag und Donnerstag

8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr

- Mittwoch

8.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr

- Freitag

8.00 bis 12.00 Uhr

 

Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können ab dem 24.10.2022 unter www.planungsgruppe-egel.de unter dem Link „Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll am Nordostrand der Gemarkung Kilianstädten ein Gewerbegebiet ausgewiesen werden.

 

Es liegen folgende umweltbezogenen Informationen vor:

  • Umweltbericht zur Planung als Teil der Begründung zum Bebauungsplan mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern.
  • in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 04.06.2021),
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 02.06.2021),
  • in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz (Schreiben vom 18.05.2021),
  • in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt-Rhein-Main (Schreiben vom 02.06. 2021),
  • in der Stellungnahme der Naturschutzinitiative (Schreiben vom 04.06.2021),

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Abständen zu Siedlungen, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Naherholung und Sichtbarkeit in der Landschaft,
  • finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan.
  • in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 04.06.2021),
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 02.06.2021),
  • in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt-Rhein-Main (Schreiben vom 02.06. 2021),

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen

  • Es werden Aussagen getroffen zu Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Pflanzen und Tiere in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • Flächennutzung und Biotoptypenausstattung im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope und Ausgleichsflächen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 04.06.2021),
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 02.06.2021),
  • in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt-Rhein-Main (Schreiben vom 02.06. 2021),
  • in der Stellungnahme der Naturschutzinitiative (Schreiben vom 04.06.2021),

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Oberflächenwasser, Eingriffs- und Ausgleichsregelung sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 04.06.2021),
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 02.06.2021),
  • in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt-Rhein-Main (Schreiben vom 02.06. 2021),

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Kleinklima und Emissionen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan.
  • in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 04.06.2021),
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 02.06.2021),
  • in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt-Rhein-Main (Schreiben vom 02.06. 2021),

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • Es werden Aussagen getroffen zu Betrachtungsraum und Auswirkungen durch visuelle Veränderungen in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • finden sich in der Begründung zum Bebauungsplan.
  • in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Schreiben vom 04.06.2021),
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 02.06.2021),
  • in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt-Rhein-Main (Schreiben vom 02.06. 2021),

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern in der Begründung zum Bebauungsplan,
  • in der Begründung zum Bebauungsplan.
  • in der Stellungnahme des Main-Kinzig-Kreises (Schreiben vom 02.06.2021),
  • in der Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalschutz (Schreiben vom 18.05.2021),
  • in der Stellungnahme des Regionalverbandes Frankfurt-Rhein-Main (Schreiben vom 02.06. 2021),

 

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.

 46-Anlage zum Beschluss zur Beteiligung-BBpl. Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II-2022-09-28


Schöneck, den 12.10.2022

 

Für den Gemeindevorstand

Der Gemeinde Schöneck

 

gez.

C. Rück

Bürgermeisterin