AMtliche Bekanntmachung 

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans „1. Änderung Auf der Windecker Hohle“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneck hat in ihrer Sitzung vom 03.02.2022 den


Bebauungsplan „1. Änderung Auf der Windecker Hohle“


gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet ist aus dem beiliegenden Lageplan zu ersehen.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der Bebauungsplan wird mit der Begründung zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Dienststunden im Technischen Rathaus der Gemeinde Schöneck, Herrnhofstraße 7, bereitgehalten.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden

1.            eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.            eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2a BauGB beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und

3.            nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „1. Änderung Auf der Windecker Hohle“ schriftlich gegenüber der Gemeinde Schöneck unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie auf § 44 Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.


  1. Änderung Auf der Windecker Hohle


Schöneck, den 28.07.2022

 

Für den Gemeindevorstand

 

Cornelia Rück

Bürgermeisterin