amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Einfriedungen“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneck hat in ihrer Sitzung vom 21.07.2022 den

Bebauungsplan „Einfriedungen“

(Änderung der Bebauungspläne Nr. 2 Die Zweite Gewann, Nr. 3 Am Kesselweg, Nr. 4 Hinter den Gärten und Nr. 5 Im Gründchen)

gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet ist aus dem beiliegenden Lageplan zu ersehen.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertreterversammlung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der Bebauungsplan wird mit der Begründung zu jedermanns Einsicht während den allgemeinen Dienststunden im Technischen Rathaus der Gemeinde Schöneck, Herrnhofstraße 7, bereitgehalten.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden

1.            eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.            eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2a beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und

3.            nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan schriftlich gegenüber der Gemeinde Schöneck unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie auf § 44 Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Schöneck, den 30.08.2022

 

Für den Gemeindevorstand

der Gemeinde Schöneck

 

gez.

Cornelia Rück

Bürgermeisterin

 Anlage zur Amtlichen Bekanntmachung Satzungsbeschluss (Einfrieden)