amtliche Bekanntmachung

Beteiligungsbericht der Gemeinde Schöneck

Die Gemeinde hat gemäß § 123a Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen zu erstellen. In dem Bericht sind alle Unternehmen aufzuführen, bei denen die Gemeinde mindestens 20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöneck hat dazu in seiner Sitzung am 11.10.2022 folgenden Beschluss gefasst:

Die Gemeinde Schöneck verfügt zum Schluss des Jahres 2021 über keine Beteiligungen im Sinne des § 123a Abs. 1 HGO. Ein Beteiligungsbericht nach § 123a Abs. 2 HGO wird daher nicht erstellt.

Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 

Schöneck, den 11.10.2022

 

 

Der Gemeindevorstand

gez.: Cornelia Rück

- Bürgermeisterin -