amtliche bekanntmachung

Besetzung des Schiedsamts in Schöneck I (Kilianstädten/Oberdorfelden) Wahl einer stellv. Schiedsperson

Aufgrund des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) vom 23.  März 1994 (GVBI. 1 S. 148 ff) ist die bevorstehende Wahl einer stellv. Schiedsperson bekannt zu machen.

Personen, die Interesse an dieser Tätigkeit haben, bewerben sich bitte bis zum 23. August 2023

beim Gemeindevorstand der Gemeinde Schöneck, Herrnhofstraße 8, 61137 Schöneck, schriftlich.  Aus der Bewerbung müssen Name und Vorname, Geburtstag und -ort, Beruf sowie der Wohnort und die Straße hervorgehen.

Bewerben können sich Personen, die in Kilianstädten oder Oberdorfelden wohnen, da für diese Ortsteile die beiden Schiedspersonen von der Gemeindevertretung zu wählen sind. 

Hinweis: Gemäß § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes kann bzw. soll das Amt nicht bekleiden:

 

  • wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
  • eine Person für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde
  • wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist
  • wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt
  • wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des deutschen Richtergesetzes) oder das Amt

der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter tätig ist.

 

In das Amt soll nicht berufen werden, wer

 

1.    bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet         haben wird

2.    nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt

3.    durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen             beschränkt ist.

 

 

Schöneck, 04.07.2023                                                                    Cornelia Rück

                                                                                                           Bürgermeisterin