amtliche bekanntmachung

1. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Schöneck

 Artikel 1

 

 Präambel

Aufgrund der §§ 25, 26, 27, des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert am 9.12.2022 GVBl. S.759 und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert am 16.02.2023 (GVBl. S. 90), §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert am 28.05.2018 (GVBl. S. 247) sowie §§ 22, 22a, 74, 85, 86, 90ff des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der Fassung vom 11. September 2012 (BGBl. I S.2022), zuletzt geändert am 21.12.2022 (BGBl. I, S.2824) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneck am 10.10.2023 die  1. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Schöneck beschlossen.

 

Artikel 2

 

§ 2

11. Verpflegungsentgelt

Das Verpflegungsentgelt wird für die Teilnahme am Mittagessen in Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Schöneck erhoben und pauschaliert für den Monat festgesetzt. In einer Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde Schöneck werden Betreuungsplätze von 13:00 Uhr – 14:00 Uhr und Betreuungsplätze bis 17:00 Uhr ausschließlich inklusive Mittagessen angeboten. In den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Schöneck besteht bei einer Betreuungszeit von 07:00 – 13:00 Uhr kein Anspruch auf Mittagessen.

 

In einer Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde Schöneck beträgt das Verpflegungsentgelt für Kindergartenkinder und für Grundschulkinder monatlich pauschaliert:

 

€ 100,00

 

In einer Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde Schöneck beträgt das Verpflegungsentgelt für Kindergartenkinder und für Grundschulkinder für einen Wochentag monatlich pauschaliert:

 

€ 20,00

 

In einer Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde Schöneck beträgt das Verpflegungsentgelt für U3-Kinder monatlich pauschaliert:

 

€ 70,00

 

In einer Tageseinrichtung für Kinder der Gemeinde Schöneck beträgt das Verpflegungsentgelt für U3-Kinder für einen Wochentag monatlich pauschaliert:

 

€ 14,00


§ 6

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

 

Schöneck, den 24.10.2023

 

 

gez.

Cornelia Rück

Bürgermeisterin