amtliche bekanntmachung

Beteiligungsbericht der Gemeinde Schöneck für das Jahr 2022

Die Gemeinde hat gemäß § 123a (1) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen zu erstellen. In dem Bericht sind alle Unternehmen aufzuführen, bei denen die Gemeinde mindestens 20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöneck hat dazu in seiner Sitzung am 25.07.2023 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Gemeinde Schöneck verfügt zum Schluss des Jahres 2022 über keine Beteiligungen im Sinn des §123 (1) HGO. Ein Beteiligungsbericht nach § 123a (2) HGO wird daher nicht erstellt.

 

Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

 

Schöneck, den 31.07.2023

 

Der Gemeindevorstand