amtliche bekanntmachung

Feststellung eines Nachrückers in die Gemeindevertretung

Herr Dieter Schulz hat sein Mandat in der Gemeindevertretung für die SPD-Fraktion niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurde

 

Herr Alwin Boeckhoff, 61137 Schöneck,

 

als Nachrücker festgestellt und für die Fraktion SPD in die Gemeindevertretung berufen.

Gegen diese Feststellung kann aufgrund des § 25 KWG jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen, vom ersten Tag der Bekanntmachung gerechnet, Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Schöneck, Herrnhofstr. 8, 61137 Schöneck-Kilianstädten, einzulegen.

 

Laufer

Gemeindewahlleiter

Schöneck, den 07.07.2026