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Jahresabschluss der Gemeinde Schöneck für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 114 HGO hat die Gemeindevertretung am 27.08.2026 folgenden Beschluss gefasst:
Der gemäß § 113 HGO vom Gemeindevorstand vorgelegte Schlussbericht des Amtes für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 wird zur Kenntnis genommen. Dem Gemeindevorstand wird Entlastung erteilt.
Vorstehender Beschluss über den Jahresabschluss 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Bericht zum Jahresabschluss inkl. Rechenschaftsbericht wird gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 HGO im Internet auf der Homepage der Gemeinde Schöneck für mindestens ein Jahr veröffentlicht und ist dort einsehbar.
Schöneck, den 08.09.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Schöneck
gez.
Carina Wacker
Bürgermeisterin



