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Sondernutzungen und Aufbruchgenehmigungen jetzt online beantragen
Mit dem neuen Online-Service wird die Antragstellung einfacher, schneller und flexibler. Anträge können jederzeit und unabhängig von den Öffnungszeiten der Verwaltung digital gestellt werden.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Antragstellung rund um die Uhr – bequem von zu Hause oder unterwegs
- sichere und einfache Übermittlung der Antragsunterlagen
- transparente und medienbruchfreie Bearbeitung
- weniger Papier und kürzere Bearbeitungswege
Ab dem 1. Juli 2026 sind Anträge auf Sondernutzungen, verkehrsrechtliche Anordnungen und Aufbruchgenehmigungen grundsätzlich über das Digitale Rathaus einzureichen. Papieranträge oder formlose Einreichungen sind künftig nicht mehr vorgesehen.
Mit der Einführung dieses Online-Services setzt die Gemeinde Schöneck einen weiteren wichtigen Baustein ihrer Digitalisierungsstrategie um. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen einfacher, schneller und bürgerfreundlicher anzubieten und die Servicequalität kontinuierlich zu verbessern.
Die Online-Anträge stehen ab dem 1. Juli 2026 im Digitalen Rathaus auf der Internetseite der Gemeinde Schöneck zur Verfügung.
Sollte eine digitale Antragstellung in begründeten Ausnahmefällen nicht möglich sein, unterstützen die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung selbstverständlich gerne.
Schöneck, 03.07.2026



