rathaus & politik

Sicher mit dem Elektroroller unterwegs – Wichtige Regeln nach der Straßenverkehrs-Ordnun

Wo dürfen E-Scooter fahren?

E-Scooter müssen grundsätzlich auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen genutzt werden. Sind solche Verkehrsflächen nicht vorhanden, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Die Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen ist grundsätzlich verboten, sofern dies nicht ausdrücklich durch entsprechende Verkehrszeichen erlaubt ist.

Altersgrenze und Führerschein

Für das Führen eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Das Mindestalter beträgt jedoch 14 Jahre.

Alkohol und Drogen

Für Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern gelten dieselben Alkohol- und Drogengrenzen wie für Autofahrer. Bereits geringe Mengen Alkohol können die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen und zu Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Versicherungspflicht

Jeder E-Scooter, der am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, muss über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Dies ist durch ein aktuelles Versicherungskennzeichen nachzuweisen. Das Fahren ohne Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar.

Nur eine Person pro Roller

E-Scooter sind ausschließlich für eine Person zugelassen. Das Mitnehmen weiterer Personen ist nicht gestattet und erhöht das Unfallrisiko erheblich.

Rücksichtnahme im Straßenverkehr

Die Ordnungsbehörde appelliert an alle Nutzerinnen und Nutzer, sich umsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten. Besonders beim Überholen von Fußgängern sowie an Kreuzungen und Einmündungen ist erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich.

Parken von E-Scootern

Abgestellte E-Scooter dürfen weder Gehwege blockieren noch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Kinderwagen oder Rettungskräfte behindern. Insbesondere müssen ausreichend breite Durchgänge für Fußgänger frei bleiben.

Helm empfohlen

Eine gesetzliche Helmpflicht besteht derzeit nicht. Die Ordnungsbehörde empfiehlt jedoch dringend das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms, um das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei Unfällen zu verringern.

Gemeinsam für mehr Sicherheit

Die Gemeinde Schöneck setzt auf gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln. Wer die Vorschriften beachtet, trägt dazu bei, dass E-Scooter eine sichere und attraktive Ergänzung der Mobilität in unserer Gemeinde bleiben.