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Feststellung eines Nachrückers in die Gemeindevertretung
Herr Thomas Abraham hat sein Mandat in der Gemeindevertretung für die CDU-Fraktion niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurde
Frau Dorothee Druckenbrodt, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 1, 61137 Schöneck,
als Nachrückerin festgestellt und für die Fraktion CDU in die Gemeindevertretung berufen.
Gegen diese Feststellung kann aufgrund des § 25 KWG jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen, vom ersten Tag der Bekanntmachung gerechnet, Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Schöneck, Herrnhofstr. 8, 61137 Schöneck-Kilianstädten, einzulegen.
Laufer
Gemeindewahlleiter