amtliche bekanntmachung

Feststellung über das Nachrücken eines Gemeindevertreters

Herr Arthur Unkrich hat sein Mandat in der Gemeindevertretung niedergelegt, da er eine Funktion als ehrenamtlicher Beigeordneter im Gemeindevorstand übernommen hat.

Als Nachrücker wurde zunächst Herr Uwe Christof festgestellt, der sein Mandat jedoch nicht angenommen hat. Gemäß § 34 KWG rückt nun Herr Marcel Schmidt als Mitglied der Gemeindevertretung in der Reihenfolge des Wahlvorschlages, den die Liste „Freie Wählergemeinschaft (FWG)“ für die Wahl am 14.03.2021 aufgestellt hatte, nach.

Ich stelle fest, dass

 

Herr Marcel Schmidt, Dresdener Straße 2h, 61137 Schöneck

 

als Nachrücker der FWG-Fraktion als Gemeindevertreter in die Gemeindevertretung nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe Einspruch erhoben werden.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Schöneck, Herrnhofstraße 8, 61137 Schöneck, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Schöneck, den 17.10.2025

 

Mathias Laufer

Gemeindewahlleiter