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Abfallentsorgung in Schöneck: Neue Bescheide werden verschickt – Ausweisregelung an der Kleinmüllsammelstelle

In die Gebührenberechnung ist ein Überschuss aus dem letzten Gebührenzeitraum eingeflossen. Dieser kommt den Bürgerinnen und Bürgern für die Jahre 2025 und 2026 zugute. Ab dem Jahr 2027 ist – bei gleichbleibenden Entsorgungskosten – jedoch mit einer Gebührenerhöhung zu rechnen, da das aktuell verfügbare Gebühren-Guthaben dann aufgebraucht sein wird.

Fragen beantwortet unser Steueramt gerne:

📧 steueramt@schoeneck.de

📞 Elke Hofmann: 06187 / 9562-102

📞 Ina Schmidt: 06187 / 9562-119


Ausweispflicht an der Kleinmüllsammelstelle

Um eine ordnungsgemäße Nutzung der gemeindlichen Kleinmüllsammelstelle sicherzustellen, wird künftig beim Zugang ein Ausweisdokument mit Wohnsitz in Schöneck verlangt.

Der Grund: In der Vergangenheit kam es wiederholt zu illegalen Anlieferungen durch Gewerbebetriebe und Ortsfremde. Die Entsorgungskosten hierfür tragen letztlich alle Schönecker Haushalte über die Restmüllgebühr mit.

Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, das Team am Müllplatz zu unterstützen und beim Besuch einen Ausweis unaufgefordert vorzuzeigen. Gemäß Gebührensatzung dürfen pro Haushalt und Tag maximal 1 Kubikmeter Abfall angeliefert werden.

Fragen beantwortet unser Abfallamt gerne:

📧 j.wuellner@schoeneck.de

📞 Jonas Wüllner: 06187 / 9562-309

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!

Ihre Gemeinde Schöneck