Abfallsatzung /-gebühren

Abfallsatzung

Gem. § 12 der Abfallsatzung ist jedes Grundstück an die im Holsystem betriebene kommunale Abfallentsorgung anzuschließen. Abfallbehälter für Rest- und Bioabfall sowie für Altpapier werden i. d. R. einmal im Monat ausgeliefert bzw. getauscht. Für die Verpackungsabfälle (Grüner Punkt) gibt es  Gelbe Tonnen.

Hier finden Sie die aktuell gültige Fassung der Abfallsatzung zum Download: 

Abfallverwiegung

In Schöneck wird der Rest- und Bioabfall verwogen. Das Gewicht des Abfalls, der aus einem zur Entleerung bereitgestellten Gefäß entnommen wird, wird durch ein am Abfuhrfahrzeug angebrachtes und geeichtes Wiegesystem festgestellt und elektronisch dokumentiert. Das Abfallgefäß wird beim Anheben und beim Herunterlassen gewogen, damit wird nur der Abfall berechnet, der auch tatsächlich aus dem Gefäß gefallen ist.

Jede Abfalltonne hat eine eigene Behälternummer und ist auf einem Chip, der sich an dem Abfallgefäß befindet, gespeichert. Die Behälternummer wird mit dem jeweiligen Grundstück verknüpft. Bei der Erstellung des Gebührenbescheides sind diese Daten zusammen mit dem gespeicherten Gewicht die Grundlage für die Gebührenveranlagung.

Die Abfallgebühren sind jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres zur Zahlung fällig. Näheres entnehmen Sie bitte Ihrem Steuerbescheid. Rechtsgrundlage: § 15 der Abfallsatzung der Gemeinde Schöneck 

Gebühren Restmüll 

Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr und einer nach dem Gewicht des jeweils eingesammelten Abfalls bemessenen Entsorgungsgebühr.  Die Behältergebühr wird bemessen nach dem jedem anschlusspflichtigen Grundstück  gemäß § 9 Abs. 7 zur Verfügung stehenden Gefäßvolumen für Restmüll. Als Behältergebühr werden erhoben 

  • 120 l Gefäß =  6,28 € monatlich / 0,26 € pro kg 
  • 240 l Gefäß = 7,05 € monatlich / 0,26 € pro kg 
  •  1.100 l Gefäß = 15,00 € monatlich/ 0,26 € pro kg 

Für Gewichte unterhalb der Eichgrenze von 5 Kilogramm wird eine Gebührenpauschale von 1,04 € berechnet. 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Abfallsatzung. 

Gebühren Bioabfall 

Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr und einer nach dem Gewicht des jeweils eingesammelten Abfalls bemessenen Entsorgungsgebühr.

Auf Antrag kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Befreiung von der Bioabfallentsorgung beantragt werden.

Die Behältergebühr für die Biotonne wird bemessen nach dem zur Verfügung stehenden Gefäßvolumen für Biomüll. Als Behältergebühr werden erhoben

  • 120 l Gefäß = 1,49 € monatlich / 0,12 € pro kg
  • 240 l Gefäß = 2,58 € monatlich / 0,12 € pro kg
  • 1.100 l Gefäß = 10,92 € monatlich / 0,12 € pro kg

Für Gewichte unterhalb der Eichgrenze von 5 Kilogramm wird eine Gebührenpauschale von 0,48 € berechnet.  

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Abfallsatzung.