Sperrmüll

Sperrmüll

Kostenfreie Abholung zweimal jährlich pro Ortsteil (bitte Bezirkseinteilungen beachten). Der Sperrmüll muss mittels Antrag angemeldet werden. Der Sperrmüll ist frühestens einen Tag vor dem Abfuhrtag, spätestens bis 06:00 Uhr am Abfuhrtag, bereitzustellen. Die Gesamthöchstmenge beträgt 3 m³ pro Abfuhr und Haushalt. Überschreitet die bereitgestellte Menge des Sperrmülls das Haushaltsübliche oder kann der Sperrmüll aufgrund seiner Einzelgröße oder seines Gewichts nicht verladen werden oder ist dessen Transport aus anderen Gründen nicht durchführbar oder unzumutbar, so ist die Gemeinde Schöneck berechtigt, die Mitnahme zu verweigern. Sperrmüll, der auf Privatgelände steht, darf vom Abfuhrunternehmen nicht mitgenommen werden.

Der Sperrmüll ist separat vom Holzsperrmüll bereitzustellen und wird in zwei gesonderten Fahrten vom Abfuhrunternehmen abgeholt.


Sperrmüll ist:

  • Möbel (z. B. Sofas, Sessel…), 
  • Holzmöbel und Holzteile mit Polsterbezug (z. B. Holz verbunden mit Stoff, Polster, Metall), 
  • Koffer, 
  • Kinderwagen, 
  • Matratzen, 
  • Sonnenschirme, 
  • Teppichböden, 
  • Gartenmöbel aus Metall 
  • und Kunststoff, Metallregale, Lattenroste mit Metall und Plastik.

Holz-Sperrmüll ist:

  • Holzabfälle aus privatem Haushalt, wie z. B. Holzmöbel aus Massivholz und Pressholz mit Holz- und Kunststofffurnier (Tische, Schränke, Stühle, Bettgestelle, Korbmöbel, Spanplatten, Regale etc.).

Nicht zum Sperrmüll / Holz-Sperrmüll gehören:

  • Hausmüll, der in Kisten, Kartons oder Plastiksäcken verpackt bereitgestellt wird; 
  • Einzelteile, die so klein sind, dass sie in die Restmülltonne passen; 
  • Elektrogeräte, 
  • Wertstoffe (z. B. Kartonagen, Glas), 
  • Bauschutt (z. B. Steine, Erde), 
  • alle mit dem Wohnhaus verbundenen Gegenstände (z. B. Fenster, Türen, Toiletten), 
  • Gartenabfälle, Baustellenabfälle, 
  • KFZ-Teile, 
  • Schrott- und Eisenteile, 
  • behandeltes Holz (imprägniert oder lasiert) aus dem Außenbereich (Eigenentsorgung über die Kleinmüllsammelstelle in Kilianstädten, Uferstraße oder Deponie Gelnhausen-Hailer), 
  • Holz, welches nicht aus dem privaten Haushalt stammt (Leitungsmasten, Brandholz, Rollläden, Holzteile verunreinigt z. B. mit Metall, Steinen, Gummi und Kunststoff, Abrissholz, Bauholz, Baumschnitt, Fenster mit/ohne Glas, Außentüren).

Kontakt

Keine Mitarbeitende gefunden.

Downloads