eine auf gefrorenem Untergrund auf einem Stein abgelegte Rose zum Ausdruck der Trauer und des Gedenkens mit genügend Textfreiraum in schwarz -weiß

Sterbefälle

Sterbefallanzeige

Der Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen. Vorzulegen sind:

  • Leichenschauschein,
  • Personalausweis des Anzeigenden,
  • Personalausweis des Verstorbenen,
  • Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde bzw. Sterbeurkunde des erstverstorbenen Partners (ausländische Urkunden sind zu übersetzen)

Kontakt

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