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Beteiligungsbericht der Gemeinde Schöneck - Jahresabschluss 2023
Die Gemeinde Schöneck hat gemäß § 123a (1) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen zu erstellen. In dem Bericht sind alle Unternehmen aufzuführen, bei denen die Gemeinde mindestens 20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöneck hat dazu in seiner Sitzung am 30.04.2024 folgenden Beschluss gefasst:
Die Gemeinde Schöneck verfügt zum Schluss des Jahres 2023 über keine Beteiligungen im Sinne des § 123 (1) HGO. Ein Beteiligungsbericht nach § 123a (2) HGO wird daher nicht erstellt.
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Schöneck, 02.05.2024
Der Gemeindevorstand