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amtliche bekanntmachung
Feststellung eines Nachrückers in die Gemeindevertretung
Herr Dr. Marcel Bamberg hat sein Mandat in der Gemeindevertretung für die Fraktion CDU mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurde
Herr Erich Wacker, Friedhofstr. 28, 61137 Schöneck,
als Nachrücker festgestellt und für die Fraktion CDU in die Gemeindevertretung berufen.
Gegen diese Feststellung kann aufgrund des § 25 KWG jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen, vom ersten Tag der Bekanntmachung gerechnet, Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Schöneck, Herrnhofstr. 8, 61137 Schöneck-Kilianstädten, einzulegen.
Laufer
Gemeindewahlleiter
Schöneck, den 15.02.2024