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Förderbeträge für energiesparende Haushaltsgeräte und Maßnahmen erhöht und Förderkatalog erweitert - Energiesparen lohnt sich 2026 noch mehr
Energiesparen zahlt sich im neuen Jahr mehr denn je aus: Auch 2026 stellt die EAM Netz GmbH der Gemeinde Schöneck wieder finanzielle Mittel zur Förderung besonders energieeffizienter Haushaltsgeräte und Maßnahmen bereit. Ziel ist es, weiterhin aktiv zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Schonung wertvoller Ressourcen beizutragen.
In der jüngsten Sitzung des Kommunalen Energieforums wurden die Fördersätze deutlich angehoben und das Förderangebot erweitert. Besonders sparsame Haushaltsgeräte werden künftig mit 60 Euro statt bislang 50 Euro bezuschusst. Für weniger sparsame, aber weiterhin förderfähige Geräte steigt der Zuschuss von 40 Euro auf 50 Euro. Förderfähig sind Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wärmepumpen-Wäschetrockner, Spülmaschinen sowie Induktionskochfelder.
Eine Aufwertung um 25 Euro erhalten Heizungspumpen (Hocheffizienzpumpen) und Warmwasserzirkulationspumpen auf jeweils 75 Euro, der hydraulische Abgleich der Heizung sowie Elektrolastenräder werden nun mit 125 Euro gefördert.
Unverändert bleiben Heizkörperventilatoren sowie Ventilatoren für Holzöfen, Kachelöfen und Kamine (maximal 30 Euro) sowie Wäschespinnen (20 Euro).
Neue Förderung: Aufsuchende Energieberatung
Neu in den Förderkatalog aufgenommen wurde die aufsuchende Energieberatung. Dabei identifiziert ein Fachbetrieb Stromfresser im Haushalt und zeigt individuelle Einsparpotenziale sowie praxisnahe Tipps für einen effizienteren Heiz- und Stromverbrauch auf. Diese Maßnahme wird ab 2026 mit 40 Euro bezuschusst.
Bürgermeisterin Carina Wacker begrüßt die Weiterentwicklung des Förderprogramms ausdrücklich:
„Klimaschutz beginnt im eigenen Zuhause. Mit höheren Zuschüssen und der neuen Energieberatung machen wir Energiesparen alltagstauglich, bezahlbar und attraktiv. Denn wer Energie spart, schützt nicht nur das Klima, sondern auch den eigenen Geldbeutel.“
Das Antragsformular sowie der vollständige Förderkatalog mit allen Förderkriterien liegen in den Rathäusern aus und sind online unter www.schoeneck.de abrufbar. Der Förderantrag kann zusammen mit der Rechnung des Geräts bzw. der Maßnahme (Name des Antragstellers erforderlich) sowie einem Zahlungsnachweis im Umweltbüro der Gemeinde Schöneck im Technischen Rathaus abgegeben oder per E-Mail an: stadtentwicklung@schoeneck.de eingereicht werden.
Förderfähig sind ausschließlich Geräte und Maßnahmen, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2026 gekauft bzw. durchgeführt wurden und für die innerhalb dieses Zeitraums ein Antrag gestellt wird. Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach Eingang der Anträge, da das Förderbudget begrenzt ist. Pro Haushalt kann eine Maßnahme pro Jahr gefördert werden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Interessierte telefonisch unter
06187 9562-300.



