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Kindertagespflege in der Gemeinde Schöneck

Kindertagespflege in Schöneck

Zusätzlich zum umfangreichen Kindergarten- und Betreuungsangebot der Gemeinde Schöneck vermittelt der Fachbereich Familie & Kultur auch Plätze vor allem für Kinder im Alter von 0-3 Jahren in der Kindertagespflege.

  • Was ist Kindertagespflege?

    • Familiennahe Betreuung in kleinen Gruppen bis max. 5 Kinder
    • Betreuung hauptsächlich für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren
    • Flexible Betreuungslösungen
    • Individuelle Förderung
    • Liebevolle, fruchtbare Bindungen
    • Viel Bewegung an der frischen Luft
    • Ausflüge, Tobestunden, Spielkreise im Miniclub
    • Tagesablauf und Struktur orientiert an den Bedürfnissen des Kindes
    • Gut funktionierende Vertretungssituation im Krankheitsfall der Tagesmutter
    • Fachliche Beratung und Vermittlung über abgebende Eltern und Kindertagespflegepersonal vor Ort
  • Qualifizierte Kindertagepflegepersonen

    Insgesamt gibt es derzeit 5 qualifizierte Tagespflegepersonen, die über eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes verfügen.
    Fortbildungen, Teilnahme an Vernetzungstreffen und Kooperation mit dem Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises, dem hessischen Kindertagespflegebüro, den Kitas vor Ort und der Gemeinde Schöneck sorgen für eine ständige Weiterqualifizierung. Während der Betreuung bei einer qualifizierten Kindertagespflegeperson sind die Kinder, analog einer Betreuung in einer Einrichtung,  über die Hessische Unfallkasse versichert.
    Alle Tagespflegepersonen nehmen am hessischen Bildungsplan teil, sind geschult in "Erste Hilfe am Kind" und - was am Wichtigsten ist: sie haben viel Freude am Leben und Arbeiten mit Kindern!
    In der Kindertagespflege erwarten Sie, durch unterschiedliche Tagespflegefamilien und -strukturen, individuelle und flexible Betreuungsformen. So können abgebende Eltern eine passende Betreuungsform finden.

  • Beratungsgespräch

    In einem Beratungsgespräch äußern Eltern Ihre Vorstellungen und Wünsche zum Betreuungsumfang und Betreuungsrahmen, so dass gezielt Tagespflegepersonen empfohlen werden können.
    Die letztendliche Entscheidung für eine Tagespflegeperson - oder besser Tagespflegefamilie - treffen die abgebenden Eltern selbst.
    Denn nur, wenn man sein Kind in liebevoller Betreuung weiß, kann man ruhigen Gewissens seiner Arbeit nachgehen.
    Diplom-Sozialpädagogin Britta Farr steht dabei gerne mit Rat und Tat bei Fragen zum Betreuungsvertrag, den Fördermöglichkeiten oder zum Erstgespräch zur Verfügung.
    Auch wenn sich während der Betreuungszeit Fragen oder Probleme ergeben sollten, kann auf ihre Hilfe zurückgegriffen werden.

  • Was kostet Kindertagespflege?

    Nach vielen Jahren, in denen die Kostenbeiträge in der Kindertagespflege stabil geblieben sind, wurden mit Beschlussfassung im Kreistag am 25.10.2019 neue Kostenbeiträge für die unterschiedlichen Betreuungspakete verabschiedet.

    Mit der neu verabschiedeten Satzung dürfen sich auch die Kindertagespflegepersonen über erhöhte Zuwendungen freuen, die der deutlich ausgeweiteten Qualifizierung und den gestiegenen Anforderungen Rechnung tragen. Außerdem wurde der sogenannte „Rechtsanspruch“ von 20 auf 25 Wochenstunden erhöht. Zu den Neuerungen und Möglichkeiten der Kostenbeitragsermäßigung berät Frau Britta Farr, fachliche Leitung der Schönecker Kindertagespflege.

    Seit dem 1. Januar 2020 gelten folgende Kostenbeiträge:

    Wochenstunden

    10h15h20h25h30h35h40h45h50h

    Monatlicher Kostenbeitrag

    70,- €104,- €139,- €174,- €208,- €242,- €277,- €312,- €346,- €
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Tagespflegestelle

Hedwig Gawlitt

Kindergarten Erzieherin mit kleinen Kindern

Tagespflegestelle

Karolin Huhn

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Tagespflegestelle

Annika Rohrberg

Kindergarten Erzieherin mit kleinen Kindern

Tagespflegestelle

Irene Krahl

Kontakt

Keine Mitarbeitende gefunden.

Allgemeine Informationen:

Kindertagespflegeperson werden

Als Tagesmutter /-vater Kindern Geborgenheit, Fürsorge und Unterstützung zu geben ist eine schöne und gleichzeitig verantwortungsvolle Aufgabe. Wir suchen kinderliebende Menschen, die mit uns Familien der Gemeinde Schöneck bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen. Machen Sie mit!

  • Voraussetzungen

    Wenn Sie…

    In den weiteren Menüpunkten und auf der Website "Mit Kind und Kegel" können Sie sich noch ausführlich informieren.

    … Freude im Umgang mit Kindern haben
    … Zeit haben, ein fremdes Kind angemessen zu betreuen
    … über Räumlichkeiten mit genug Platz zum Spielen und Schlafen verfügen
    … bereit sind, mit Eltern eines Tagespflegekindes und der Fachberatung Kindertagespflege des Kreisjugendamtes  des Main Kinzig Kreises sowie dem Kindertagespflegebüros der Gemeinde Schöneck zusammenzuarbeiten
    … Interesse an einer Qualifizierungsmaßnahme zur Tagespflegeperson haben

    sind bereits wichtige Grundvoraussetzungen erfüllt.

    Gerne informieren und beraten wir Sie individuell, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin.

  • Qualifizierungsmaßnahme

    Das Jugendamt des Main Kinzig Kreises bietet in regelmäßigen Abständen in Kooperation mit dem Bildungspartner Main Kinzig (VHS) Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen an. Genauere Informationen zum nächsten Kurs erhalten Sie hier bzw. können Sie unter der Telefonnummer 06051 85-14620 erfragen.

    Der Qualifizierungskurs für Kindertagespflege umfasst eine Schulung im Umfang von mindestens 100 Stunden.

    Die Teilnehmer erwartet eine Fülle von Informationen über die besondere Situation von Kindern in Tagespflege. Es werden beispielsweise pädagogische und psychologische Grundlagen, Möglichkeiten der Förderung und Bildung und die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Kenntnisse vermittelt. Im Kurs inbegriffen ist außerdem ein Erste-Hilfe-Kurs für Kinder und Säuglinge.

    Die Kursleitung übernimmt die Dipl. Sozialpädagogin Iris Dörr, unterstützt von Referenten verschiedener Professionen und der Fachberatung der Kindertagespflege.

    Nach Abschluss der Qualifizierung erhalten Sie ein Zertifikat, welches Sie für die Beantragung einer Tagespflegeerlaubnis benötigen.

    Wenn Sie bereits eine pädagogische Ausbildung zur Kinderpflegerin oder Erzieherin abgeschlossen haben, reicht eventuell auch eine Teilqualifizierung aus.

    Gerne informieren und beraten wir Sie individuell, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprähstermin.

  • Tagespflegeerlaubnis

    Eine Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII ist erforderlich, wenn die Betreuung eines oder mehrerer Kinder

    • außerhalb deren Wohnung in anderen Räumen,
    • mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und
    • länger als voraussichtlich drei Monate

    stattfinden soll.

    Voraussetzungen für die Tagespflegeerlaubnis

    Die Tagespflegeerlaubnis wird von der Fachberatung Kindertagespflege des Jugendamtes des Main Kinzig Kreises ausgestellt. Um eine Tagespflegeerlaubnis zu erhalten, müssen Sie uns u.a. folgende Unterlagen vorlegen

    • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
    • Nachweis über eine geeignete Qualifikation (pädagogische Ausbildung oder Abschluss eines Qualifizierungskurses für Kindertagespflege)
    • ärztliches Attest

    Die Fachberatung Kindertagespflege prüft außerdem die persönliche Eignung im Rahmen von Gesprächen und Hausbesuchen. Grundvoraussetzungen sind außerdem Volljährigkeit und ausreichende Deutschkenntnisse, sowie die Bereitschaft 15 Stunden Fortbildung jährlich zu absolvieren.

    Die Tagespflegeerlaubnis kann für die Betreuung von fünf gleichzeitig anwesenden Kindern und für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt werden.

    Gerne informieren und beraten wir Sie individuell, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin.

  • Informationen zur Tätigkeit

    Tagespflegepersonen sind in der Regel selbständig tätig, brauchen aber kein Gewerbe anzumelden.
    Sie bestimmen den Umfang ihrer Tätigkeit im Rahmen ihrer Tagespflegerlaubnis selbst und sind nicht verpflichtet, Kinder aufzunehmen.

    Tagespflegepersonen im Main Kinzig Kreis mit gültiger Tagespflegeerlaubnis bekommen ein Tagespflegeentgelt ausbezahlt, wenn die Eltern einen entsprechenden  Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege beim Jugendamt des Main Kinzig Kreises stellen.

    Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach dem durchschnittlichen täglichen bzw. wöchentlichen Betreuungsbedarf. Inwieweit die vom Jugendamt gewährte laufende Geldleistung auf Sozialhilfe, SGB II-Leistungen und auf das Erziehungsgeld angerechnet wird, ist im Einzelfall durch die Tagespflegeperson mit den dafür zuständigen Stellen zu klären.

    Zusätzliche Leistungen

    Die nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung, sowie die Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson werden hälftig durch das Jugendamt des Main Kinzig Kreises erstattet. Die nachgewiesenen Aufwendungen für Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden in voller Höhe erstattet.

    Gerne informieren und beraten wir Sie individuell, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen einen persönlichen Gesprächstermin.