AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Planfeststellung für Ausbau der freien Strecke der L 3009

Planfeststellung für Ausbau der freien Strecke der L 3009

Planfeststellung für Ausbau der freien Strecke der L 3009 mit Herstellung eines Rad- und Gehweges, zwischen Schöneck (Kilianstädten) und der Nidderau (Windecken)

Auf Antrag von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Gelnhausen – ist der Plan für den Ausbau der freien Strecke der L 3009 mit Herstellung eines Rad- und Gehweges, zwischen Schöneck, Ortsteil Kilianstädten und der Stadt Nidderau, Stadtteil Windecken mit den sich aus den Violetteintragungen in den Planunterlagen ergebenden Änderungen vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 24.01.2022 – Geschäftszeichen VI1-F-061-k-08#2.510 – festgestellt worden (§§ 33 Abs.1 HStrG i.V.m. §§ 72 ff. HVwVfG).

Der Planfeststellungsbeschluss vom 24.01.2022 und die dazugehörigen planfestgestellten Unterlagen können in dem Zeitraum vom 01.03.2022 bis zum Ablauf des 14.03.2022 über die Internet-Seite verwaltungsportal.hessen.de unter dem Suchbegriff „Bekanntmachung“ > Öffentliche Bekanntmachungen / Planfeststellungsbeschlüsse > Straßenbau Bekanntmachungen Planfeststellung (direkter Link: https://verwaltungsportal.hessen.de/themen/information/straßenbau-bekanntmachungen-planfeststellung) eingesehen werden.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses des HMWEVW vom 24.01.2022 liegt mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 01.03.2022 bis (einschließlich) 14.03.2022 im Technischen Rathaus der Gemeinde Schöneck (Herrnhofstraße 7, 61137 Schöneck, Zimmer 13, 1. Stock) während der regulären Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag von    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

sowie Mittwoch von                             15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Aufgrund der bestehenden Situation im Hinblick auf die Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach telefonischer Voranmeldung möglich (Tel.: 06187-9562- 303) Eine telefonische Terminvereinbarung ist unter den o.g. Öffnungszeiten möglich, die Terminwahrnehmung kann nach Absprache unter der Woche unter den o.g. Öffnungszeiten erfolgen.

Denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 HVwVfG, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, wird der Planfeststellungsbeschluss individuell zugestellt. Gegenüber den übrigen Betroffenen gilt der Planfeststellungsbeschluss mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt (vgl. § 74 Abs. 4 Satz 3 HVwVfG).

Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den zur Einsicht ausgelegten Unterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Wohnen
– VI1-F-061-k-08#2.510 –

Schöneck, 26.02.2022                                              

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Bürgermeisterin